Der Erziehungsbeistand solle das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt. Die Maßnahme hat in diesem Sinn nicht das gesamte Familiensystem im Fokus, sondern das Kind oder den Jugendlichen als Individuum.

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot, dessen Gelingen auf gegenseitiger Akzeptanz und Vertrauen aufbaut. Es geht um die Bildung einer positiven Beziehung zwischen Erziehungsbeistand und Kind oder Jugendlichen, in der neben einfühlsamer Nähe auch eine fachlich geprägte, kritische Distanz notwendig ist.

Beispiel 1:

Y ist 14 Jahre alt und hat seit Beginn der Einschulung Probleme im schulischen Kontext. Im familiären Rahmen können diese nicht gelöst werden. Dies erzeugt erhöhten Druck auf alle Familienmitglieder. Mit Unterstützung eines Erziehungsbeistandes kann Y an ein alternatives Schulkonzept angegliedert werden, was sowohl Y entlastet als auch die familiären Spannungen stark reduziert.

Beispiel 2:

B lebt zusammen mit seiner psychisch erkrankten Mutter. Der Vater hat die Familie verlassen als B 7 Jahre alt war. Somit hat er sich als Kind schon um seine Mutter gekümmert, wenn sie sich in einer krisenhaften psychischen Episode befand. Aus diesem Grund konnte er nicht lernen sich um seine eigenen Bedürfnisse zu kümmern und diese zu formulieren. Es wird ihm eine männliche  Fachkraft an die Seite gestellt, die identifikationsstiftend wirkt und andererseits die Wahrnehmung eigener Bedürfnisse unterstützt.