Ambulantes sozialpädagogisches Clearing ist ein zeitlich begrenzter Prozess (3 Monate), in dem durch fundierte Beurteilung und fachliche Einschätzungen von Lebensumständen, Entwicklungspotentialen, Ressourcen und Gefährdungssituationen realisierbare Vorschläge für geeignete Unterstützungsformen für Kinder und Jugendliche und deren Eltern formuliert werden. Clearing beinhaltet als zeitlich begrenztes beobachtend anamnestisches Instrument keinen Veränderungsauftrag sondern empfiehlt in Form eines Abschlussberichts Handlungsoptionen für geeignete Unterstützungsformen.

Beispiel 1:

Das JA erhält durch eine KITA eine Kindeswohlgefährdungsmeldung und bittet das Clearingteam, die familiären Verhältnisse zu überprüfen und das Kindeswohl einzuschätzen. Im Laufe des Clearingprozesses wird deutlich, dass die familiären Verhältnisse geordnet sind, die Bindung zwischen Eltern und Kind eng ist und die emotionale und materielle Versorgung des Kindes gesichert ist. Durch kritisches Hinterfragen der Kinderschutzmeldung in der KITA wurde dem Clearingteam deutlich, dass die KITA die Kinderschutzmeldung als Druckmittel gegenüber der Mutter genutzte, um
diese zu einer intensiveren Mitarbeit zu disziplinieren.

Im Ergebnis teilte das Clearingteam dem JA seine Einschätzung mit und es mussten keine Jugendhilfemaßnahmen eingeleitet werden.

Beispiel 2:

Eine Grundschule meldet sind beim JA und äußert sich besorgt über das auffällige Verhalten eines Schülers. Es besteht akuter Handlungsbedarfda der Junge suizidale Gedanken geäußert hat. Ein Clearingteam wird beauftragt, geeignete Unterstützungsformen für die Familie zu eruieren.

Im Laufe des Clearings wurde mit der Mutter besprochen, dass durch ihre Nachtarbeit die Aufsicht der Kinder nur unzureichend gesichert war. Das führte zur einer immensen Überforderung des Sohnes, der die Verantwortung für seine jüngere Schwester stellvertretend übernehmen musste.

Da die junge Frau ihre Stelle nicht aufgeben wollte und nach vielen Gesprächen auch empfand, dass ihre emotionalen Ressourcen für eine gute Mutter-Kind-Bindung nicht ausreichen, war sie letztlich mit der Empfehlung des Clearingteams einverstanden, ihre Kinder in einer Einrichtung unterbringen zu lassen.