Begleiteter Umgang ist eine Maßnahme, in der einem umgangsberechtigten Elternteil oder Verwandten der Umgang mit dem Kind bei Anwesenheit einer neutralen, psychologisch geschulten Fachkraft gewährt wird, die den Umgang so begleitet, dass er zum Wohl des Kindes verläuft.
Begleiteter Umgang kann von den Umgangssuchenden beim Jugendamt beantragt werden.
Der Umgang findet idealerweise in den Räumen des mit dem Umgang beauftragten Trägers/Anbieters statt, damit in hochstrittigen Fällen eine Begegnung auf neutralem Boden gewährleistet werden kann.
Liegt eine psychische Erkrankung eines Elternteils/Umgangsnehmers vor kann die Begleitung über das übliche Zeitmaß (6-12 Monate) hinaus andauern, wenn eine Verselbständigung nicht erreichbar ist. Ziel ist hierbei, dass die Beziehung zwischen Umgangsnehmer/Umgangsnehmerin und Kind erhalten bleibt.